Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren ist mehrstufig und nimmt einige Zeit in Anspruch. Alle Informationen zum Aufnahmeverrfahren finden Sie untenstehend und im ausführlichen Leitfaden (pdf). Bitte beachten Sie, dass die Anmeldeunterlagen elektronisch eingereicht werden müssen.
Schritt für Schritt zur Aufnahme
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1.
Obligatorische Teilnahme an einer Informationsveranstaltung Medizinisch-Technische Radiologie
Anmeldung zur Informationsveranstaltung -
2.
Berufswahlpraktikum
In einem insgesamt fünftägigen Berufswahlpraktikum in der medizinischen Radiologie (inkl. mindestens je einen halben Tag in der Radio-Onkologie und der Nuklearmedizin) prüfen Sie und der Praxisbetrieb Ihre Eignung. Die Kriterien finden Sie im Beurteilungsformular (pdf). Die Liste mit möglichen Ausbildungsbetrieben kann beim Bildungsgang angefordert werden. Wählen Sie vorzugsweise für das Berufswahlpraktikum den Betrieb in dem Sie auch die Ausbildung absolvierend möchten.
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3.
Interessierte reichen elektronisch ein vollständiges Bewerbungsdossier beim Bildungsgang MTR ein
Die einzelnen Dokumente sind als PDF-Dateien auf medi.ch hochzuladen.
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4.
Bestätigung
Ihr Dossier wird überprüft. Sind die Bewerbungsunterlagen vollständig und die Aufnahmekriterien zur Eignungsabklärung erfüllt, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.
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5.
Einschreibegebühr
Sie bezahlen die Einschreibegebühr von CHF 150.00 gemäss Gebührenverordnung des Kantons Bern. Die Rechnung wird Ihnen mit der Bestätigung zugeschickt.
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6.
Aufnahmegespräch
Sie vereinbaren telefonisch (031 537 32 20) einen Termin für ein persönliches Gespräch. Das Bewerbungsdossier müssen Sie mindestens eine Woche vor dem Aufnahmegespräch einreichen (siehe Punkt 3). Der Bildungsgang Medizinisch-Technische Radiologie informiert Sie nach dem Aufnahmegespräch schriftlich, ob Sie in den Bildungsgang aufgenommen werden können, bzw. bei einer Absage über das weitere Vorgehen.
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7.
Ausbildungsplatz
Nach erfolgreich absolviertem Aufnahmegespräch bewerben Sie sich um einen Praktikumsplatz. Die Anmeldung für den Ausbildungsplatz erfolgt über den Praktikumsbetrieb und muss von diesem beim Bildungsgang eingereicht werden.
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8.
Definitive Aufnahme
Nach Erhalt der schriftlichen Zusage, benötigen wir von Ihnen für die Ausstellung des Ausbildungsvertrages folgendes Formular:
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9.
Zahlungspflichtiger Kanton
Bei einer Zusage werden Sie ca. 3 Monate vor Schulbeginn von unserem Sekretariat ersucht, Angaben zu Ihrem Wohnsitz zu machen und die entsprechenden Bestätigungen einzureichen. Dies dient zur Feststellung, welcher Kanton für die Finanzierung Ihres Studienplatzes zuständig ist.
- Personalienblatt HFSV zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons mit den erforderlichen Beilagen
Bei Fragen zur Aufnahme stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.