Anerkennung ausländischer Diplome
Kurs | Kursdatum | Status | |
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Eignungsprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse |
21.05.2025
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Anmelden (noch 5 Plätze) |
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Eignungsprüfung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse |
28.10.2025
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Anmelden |
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Die Grundlagen und Reglemente werden derzeit in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Roten Kreuz überarbeitet. Bei einer Anmeldung für Oktober 2025 kommen die neuen Dokumente zur Anwendung.
Allgemeine Informationen
- Anmeldungen zur Prüfung werden nur schriftlich und mit einem gültigen Teilentscheid (Verfügung) des SRK entgegengenommen. Ein Teilentscheid (Verfügung) kann um maximal 2 Jahre verlängert werden. Eine Verlängerung ist unter Nennung von Gründen beim SRK rechtzeitig zu beantragen.
- Provisorische Anmeldungen, beziehungsweise Reservierungen können leider nicht berücksichtigt werden.
- Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die vollständigen Anmeldedossiers werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.
- Um definitiv zur Prüfung zugelassen zu werden müssen die Prüfungsgebühren wie auch die schriftliche Arbeit termingerecht im medi eingetroffen sein. Die Fristen werden mit der Bestätigung der Anmeldung bekannt gegeben.
- Prüfungsgebühr: CHF 3000.- (exklusive Nachprüfungen)
- Bei einer Abmeldung bis 10 Wochen vor Prüfungstermin werden 90% (2700.-) der Prüfungsgebühren zurückerstattet. Bei einer kurzfristigeren Abmeldung von 6 Wochen werden 80% (2400.-) der Gebühren zurückerstattet.
Inhalte
Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung (Dauer 50 Minuten) besteht aus 3 Teilen, in Anlehnung an die Abschlussprüfungen der Ausbildung Rettungssanität HF.
In einer fallbezogenen praktischen Prüfung wird das Zusammenspiel der erworbenen Kompetenzen überprüft. Sie beinhaltet das Bearbeiten eines realitätsnahen Fallszenarios, inklusive das Erstellen des Protokolls, eines Übergaberapportes und einer kurzen Reflexion (Einschätzung der Bearbeitung, Optimierungsmöglichkeiten).
Fachgespräch
Das Fachgespräch (Dauer: 30 Minuten) basiert auf der Begründung und Analyse der Handlungen des bearbeiteten Falles. Dabei wird erwartet, dass Zusammenhänge erkannt und formuliert werden können. Medikamentenwahl und allgemeine therapeutische Massnahmen werden aufgrund der pathophysiologischen Kenntnisse begründet. Alternativen, Differentialdiagnosen werden hergeleitet. Weitere Themen des rettungsdienstlichen Alltages sind ebenfalls Teil des Fachgespräches (Transferüberlegungen).
Schriftliche Arbeit
Mit der schriftlichen Arbeit im Umfang von 18 - 24 Seiten (6000 Wörter) legen die Kandidaten dar, dass sie fähig sind, sich mit einem berufsrelevanten Thema in schriftlicher Form und gestützt auf aktuelle Fachliteratur auseinander zu setzen. Die schriftliche Arbeit wird als Fallanalyse erstellt.
Die Arbeit wird kurz den Experten präsentiert, dabei werden die wichtigsten Erkenntnisse dargelegt. Dauer: maximal 10 Minuten.
Prüfungsexperten
- Die Prüfungen werden durch Experten der Schule abgenommen, in der Regel von einem dipl. Rettungssanitäter HF und einem Notarzt. Beide verfügen über mehrere Jahre Berufs- und Unterrichtserfahrung.
Ablauf
Die Eignungsprüfung wird in Einsatzkleidung absolviert. Der Fall wird per Los als Einsatzmeldung gezogen. Das Szenario wird im 2-er-Team bearbeitet. Die 2. Person in der Assistenzfunktion wird in der Regel von der Kandidatin / vom Kandidaten mitgebracht. (Berufskollegin / Berufskollege).
Das Material stellt medi zur Verfügung. Eigenes Einsatzmaterial ist zulässig. Für die Rapportübergabe kann ein betriebseigenes Protokoll ausgefüllt werden. Anderweitig stellt medi ein IVR-Protokoll zur Verfügung.
Grundlagen
Gestützt auf einen Leistungsvertrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erfüllt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) folgende Aufgaben: Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens nach dem
- Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (Stand 01.01.2019)
- und der Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 (Stand 08.02.2021)
- sowie dem Fachhochschulgesetz vom 6. Oktober 1995 (Stand 01.01.2013)
Zuständigkeit
Gestützt auf Art. 754 BBV vollzieht das Schweizerische Rote Kreuz aktuell die Anerkennung verschiedener Berufe des Gesundheitswesens, namentlich Rettungssanität und Transportsanität. Im Mandat des SRK bietet medi, Zentrum für medizinische Bildung die Eignungsprüfung an.