Anerkennung ausländischer Diplome

Grundsätzliches

Gestützt auf einen Leistungsvertrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI erfüllt das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) u. a. folgende Aufgaben: Die Anerkennung ausländischer Diplome und Ausweise in Berufen des Gesundheitswesens nach 

Zuständigkeit

Gestützt auf Art. 67 und 68 Abs. 1 BBG nimmt das Schweizerische Rote Kreuz die Anerkennung verschiedener Berufe des Gesundheitswesens, namentlich Rettungssanität und Transportsanität, vor. Im Mandat des SRK bietet medi, Zentrum für medizinische Bildung, die Eignungsprüfung an. 

Die Zusammenarbeit zwischen dem SRK und dem medi im Bereich Eignungsprüfung Rettungssanität ist vertraglich geregelt. In Bezug auf die Grundlagen der Durchführung der Eignungsprüfung haben das SRK und das medi ein Reglement verabschiedet. Dieses wird den Kandidierenden zur Kenntnis gebracht.

Allgemeine Informationen und Anmeldung

Anmeldungen zur Eignungsprüfung werden nur schriftlich und mit einem gültigen Teilentscheid (Verfügung) des SRK sowie einem Bestätigungsschreiben des SRK, welches die Wahl der Ausgleichsmassnahme „Eignungsprüfung“ bestätigt, entgegengenommen. 

Provisorische Anmeldungen, beziehungsweise Reservierungen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Zahl der Teilnehmenden der Eignungsprüfung ist beschränkt. Die vollständigen Anmeldedossiers werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt.

Um definitiv zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen die Prüfungsgebühr sowie die schriftliche Arbeit termingerecht im medi eingetroffen sein. Die Zahlungs- und Einreichefristen werden mit der Bestätigung der Anmeldung bekannt gegeben.

Prüfungsgebühr: 4500 Franken (exklusive Wiederholungen)

Bei einer Abmeldung bis 10 Wochen vor Prüfungstermin werden 90 % (4050 Franken) der Prüfungsgebühr zurückerstattet. Melden Sie sich bis 6 Wochen vor Prüfungstermin ab, erhalten Sie 80 % (3600 Franken) der Gebühr zurück. Danach erfolgt keine Rückerstattung mehr.

Ein ärztliches Attest berechtigt nicht zu einer Rückerstattung der Prüfungsgebühr.

Kosten Wiederholungsprüfung: 

  • Praktische Prüfung: 600 Franken
  • Fachgespräch: 600 Franken
  • Schriftliche Arbeit:
    • neu erstellte schriftliche Arbeit: 2800 Franken
    • überarbeitete schriftliche Arbeit: 1400 Franken

Inhalt der Eignungsprüfung

Die Eignungsprüfung besteht aus 3 Teilen.

Mit der schriftlichen Arbeit im Umfang von ca. 18–24 Seiten Text (6000 Wörter) (ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis) zeigen die Kandidierenden, dass sie fähig sind, sich mit einem berufsrelevanten Thema in schriftlicher Form und gestützt auf aktuelle Fachliteratur auseinanderzusetzen. Die Themenwahl erfolgt durch die Kandidierenden, eine Vorbeurteilung der Themenwahl durch medi erfolgt nicht. Die schriftliche Arbeit wird als Fallstudie erstellt.

Die Arbeit wird den Prüfungsexpertinnen und -experten präsentiert. Dabei werden die wichtigsten Erkenntnisse dargelegt. Dauer: maximal 10 Minuten.

Inhalt:

  • Wahl (Begründung) des Themas kurz erläutern
  • Ausgangssituation schildern
  • Fragestellung, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen beschreiben
  • Erkenntnisse und Kontroversen der aktuellen Evidenzlage

In einer fallbezogenen praktischen Prüfung wird das Zusammenspiel der erworbenen Kompetenzen überprüft. Sie beinhaltet das Bearbeiten eines realitätsnahen Fallszenarios, inklusive das Erstellen des Protokolls, eines Übergaberapportes und einer kurzen Reflexion (Einschätzung der Bearbeitung, Optimierungsmöglichkeiten?). 

Dauer: 50 Minuten

Das Fachgespräch basiert auf der Begründung und Analyse der Handlungen des bearbeiteten Falles. Dabei wird erwartet, dass Zusammenhänge erkannt und formuliert werden können. Medikamentenwahl und allgemeine therapeutische Massnahmen werden aufgrund der pathophysiologischen Kenntnisse begründet. Alternativen, Differentialdiagnosen werden hergeleitet. Weitere Themen des rettungsdienstlichen Alltages (Transferüberlegungen) sind ebenfalls Teil des Fachgespräches.

Dauer: 30 Minuten

Prüfungsexpertinnen und -experten

Die Prüfungen werden durch Prüfungsexpertinnen und -experten der Schule abgenommen. 

Die Prüfungsexpertinnen und -experten setzen sich entweder aus zwei diplomierten Rettungssanitäterinnen / Rettungssanitätern HF oder aus einer diplomierten Rettungssanitäterin / einem diplomierten Rettungssanitäter HF und einer Notärztin / einem Notarzt SGNOR (oder äquivalente Ausbildung) zusammen.

Ablauf der fallbezogenen praktischen Eignungsprüfung

Die fallbezogene praktische Eignungsprüfung wird in Einsatzkleidung absolviert. Der Fall wird per Los als Einsatzmeldung gezogen. Das Szenario wird im 2er-Team bearbeitet. Die Kandidatin / der Kandidat nimmt die Rolle der Teamleaderin / des Teamleaders ein. Die 2. Person in der Assistenzfunktion wird von den Kandidierenden gewählt (Berufskollegin / Berufskollege) und begleitet die Kandidatin / den Kandidaten an die fallbezogene praktische Eignungsprüfung. 

Das Material stellt medi zur Verfügung. Eigenes Einsatzmaterial ist zulässig. Für die Rapportübergabe kann ein betriebseigenes Protokoll ausgefüllt werden. Alternativ stellt medi ein IVR-Protokoll zur Verfügung